Hi! In den Terminen steht, das die Rockhouse Brothers am Karfreitag im Academy auftreten. Das ist aber eigentlich unmöglich denn
In der Feiertagsschutzverordnung für Hamburg heißt es folgendermaßen:
§ 4 FeiertagsSV (1) Am Karfreitag sowie am letzten Sonntag vor dem ersten Advent (Totensonntag) sind verboten: 1. der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt wird, 2. musikalische Darbietungen jeder Art in Gaststätten. [...] (3) Die für den Karfreitag bestehenden Verbote gelten von 2 Uhr morgens bis 2 Uhr des folgenden Tages. [...]"
Absatz 2 bezog sich auf Sportveranstaltungen.
Also dürfen die Jungs am Karfreitag gar nicht auftreten.
Sie dürften Donnerstag Abend spielen und dann bis maximal 2 Uhr am Karfreitag morgen.
Karfreitag Abend liegt eindeutig zwischen "2 Uhr und 2 Uhr des folgenden Tages". Samstag morgen um 2 könnten sie auch anfangen.
So, geb ich jetzt auch mal meinen Senf dazu: Leider hat Cool Girl recht. Die gültige Fassung des Feiertagsgesetzes untersagt musikalische darbietung jedweder Art am Karfreitag! Es können jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Da ich aber momentan vor lauter Arbeit kaum in die Locations komme, hatte ich noch keine Chance ein entsprechendes Feedback einzuholen! Vielleicht hat ja jemand Infos aus erster oder zweiter Hand.
Ich bin gespannt! P.S.: Das so geforderte Gästebuch kommt demnächst!
Es scheint so eine Ausnahmegenehmigung zu geben.
Zumindest hies es gerade im Gästebuch der Rockhouse Brothers von offizieller Seite, dass der Auftritt stattfindet.